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Verbände fordern optimale Auslastung von Theatern und Konzerthäusern

| Christine Gehringer | PAMINA kurz notiert

(red.) In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern der Deutsche Bühnenverein, die Deutsche Orchestervereinigung, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, die Deutsche Konzerthauskonferenz und die GMD-Konferenz von Bund und Ländern „mehr Augenmaß bei der Zulassung von Publikum in geschlossenen Räumen unter COVID-19-Bedingungen“. Sorgfältig erarbeitete Hygienekonzepte in den Häusern ließen häufig mehr Publikum zu, als es die starren Sitzplatzbeschränkungen vielerorts vorschreiben, heißt es.
Unterschrieben hat die Erklärung auch der Baden-Badener Festspielhaus-Intendant Benedikt Stampa, zugleich Sprecher der Deutschen Konzerthauskonferenz: „Gesundheit und Sicherheit der Zuschauer und Künstler haben für uns allerhöchste Priorität", so Stampa. "Wir stehen im Einklang mit den aktuellen Schutzbestimmungen und sind uns der hohen Verantwortung bewusst, die wir als Kulturinstitutionen in Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie haben.“ Es sei indes schwer zu vermitteln, dass in einem Konzerthaus in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 1000 Plätze belegt werden könnten, während in Bayern die Theater und Konzertsäle – unabhängig von der Platzkapazität – nur maximal 200 Besucher einlassen dürften und in Baden-Württemberg bis maximal 500 Besucher möglich seien. Diese Ungleichbehandlung führe zu einer strukturellen Schieflage innerhalb der deutschen Konzertlandschaft und sei wirtschaftlich wie künstlerisch höchst problematisch.
Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, ist der Ansicht, dass es bei konsequenter Umsetzung der Hygienestandards, bei durchgehender Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, bei gezielter Desinfektion und ausreichender Durchlüftung sowie der Nachverfolgbarkeit der Besucher möglich sein sollte, „grundsätzlich jeden zweiten Platz eines Theaters oder Konzertsaals aufgelockert zu besetzen. Die Einhaltung dieser hygienischen Bedingungen gewährleistet einen hohen Sicherheitsstandard im öffentlichen Leben, verglichen mit anderen Bereichen wie öffentlicher Verkehr, Handel oder Gastronomie.“