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Karlsruher Meisterkonzert findet statt/ Bei Kulturveranstaltungen weiterhin bis zu 500 Besucher möglich

| Christine Gehringer | PAMINA kurz notiert

Zu einer größeren Verunsicherung hat dem Vernehmen nach – und zwar sowohl unter Veranstaltern als auch unter Besuchern - die neue Corona-Verordnung des Landes gesorgt, die nur noch maximal 100 Teilnehmer pro Veranstaltung vorsieht.
Ausgenommen sind laut der „Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst“ jedoch alle Kultur-Veranstaltungen, bei denen feste Sitzplätze vergeben werden und die einem „im Vorhinein festgelegten Programm folgen“. Hier ist weiterhin ein Spielbetrieb mit bis zu 500 Besuchern möglich, sofern ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt.
Allerdings muss nun auch im Publikumsbereich, also während der Aufführung, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Betroffen von dieser Regelung sind in der Region vor allem das Festspielhaus Baden-Baden und das Staatstheater, die ihren Spielbetrieb wie geplant fortsetzen können, aber auch beispielsweise die Reihe der „Karlsruher Meisterkonzerte“ im Konzerthaus Karlsruhe.
Das Konzert mit der Mezzosopranistin Elisabeth Kulman und der Deutschen Radio Philharmonie unter Michael Sanderling am Samstag, den 24. Oktober kann also stattfinden. Auf dem Programm stehen Werke von Lutoslawski, Mahler und Bruckner, Beginn ist 18 Uhr und 20.30 Uhr.